Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HIM - DEMI GmbH  (Stand 01.03.2023)

 

 

§ 1 Allgemeines
1.1 Alle Leistungen der Firma DEMI werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von der Firma DEMI zurückgewiesen, soweit dies nicht individualvertraglich anders festgelegt wird - es bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. 
1.2 individuell, schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie zumindest in Textform von der Firma DEMI bestätigt wurden.
1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 
2.1 Angebote sind stets freibleibend. Die Anfrage des Auftraggebers stellt das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar („Auftrag“).
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Firma DEMI zustande. Aufträge kann die Firma DEMI innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang annehmen. Erfolgt die Leistungserbringung der Firma DEMI ohne vorherige Auftragsbestätigung, so kommt der Vertrag mit Beginn der Tätigkeit der Firma DEMI zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.

§ 3 Vertragsgegenstand
3.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Kunden in Verbindung mit dem Angebot der Firma DEMI sowie der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet abschließend die vom Auftraggeber mitgeteilten Projektanforderungen an die von der Firma DEMI zu erbringende Leistung. 
3.2 Ergänzungen oder Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. mindestens in Textform (§ 126b BGB).

§ 4 Preise und Zahlungen
4.1 Die Leistungen der Firma DEMI erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der Auftragsbestätigung bzw. der gemäß § 3 veränderten Leistungsbeschreibung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung der Firma DEMI ist zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen fällig. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von vierzehn (14) Tagen, ohne jeden Abzug zu leisten. Geleistete Zahlung gelten als dann geleistet, wenn sie auf dem Konto der Firma DEMI gutgeschrieben wurden. 
4.3 Die Firma DEMI ist berechtigt, noch ausstehende Aufträge und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Firma DEMI durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. 
4.4 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die Firma DEMI die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Die Firma DEMI ist berechtigt, Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, monatlich abzurechnen. 
4.5 Die Firma DEMI ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen gemäß § 288 BGB Absatz 1 zu berechnen. Das Recht der Firma DEMI, einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 5 Liefertermine und Störungen bei der Leistungserbringung 
5.1 Termine und Fristen sind stets verbindlich, es sei denn, sie sind von den Parteien im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet. 
5.2 Die Firma DEMI haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, auch aufgrund von Pandemien oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, bzw. beteiligte Drittunternehmen) verursacht worden sind, die Firma DEMI nicht zu vertreten hat. 
Sofern solche Ereignisse der Firma DEMI die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Firma DEMI zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Firma DEMI vom Vertrag zurücktreten. 
5.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund eines Ereignisses, welches keine der Parteien zu vertreten hat, kann die Firma DEMI die Vergütung des Mehraufwandes zu den marktüblichen Konditionen verlangen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner/Projektleiter. Dieser kann für den Auftraggeber gegenüber der Firma DEMI verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner/Projektleiter steht der Firma DEMI für notwendige Information zur Verfügung. 
6.2 Der Auftraggeber stellt der Firma DEMI zum Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit der Firma DEMI zu unterstützen. Insbesondere wird er unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, dass der Auftraggeber der Firma DEMI Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und die Firma DEMI rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt. 
6.4 Verzögert sich die Leistungserbringung der Firma DEMI aufgrund vom Auftraggeber verspätet vorgelegter Unterlagen oder nicht vollständig erbrachter Dienstleistungen der vor Ort gegebenen Beschaffenheiten, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird von der Firma DEMI gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt. 
6.5 Die Firma DEMI ist berechtigt seine Leistungserbringung unverzüglich einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach der 1. Mahnung nicht nachkommt.

§ 7 Untervergabe der Leistung
7.1 Die Firma DEMI ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

§ 8 Haftung
8.1 Die Haftung der Firma DEMI ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. 
Die Firma DEMI haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten haftet die Firma DEMI nur wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen der Firma DEMI.
8.2 Der Schadensersatzanspruch für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters. 
8.4 Die Haftung der Firma DEMI, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, für Schuldhaftigkeit und grobe Fahrlässigkeit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist auf € 10.000.000,00 begrenzt.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
9.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Firma DEMI nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber der Firma DEMI nicht zu, 
es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder ergeben sich aus demselben Auftrag, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

§ 10 Rechte Dritter 
10.1 Der Kunde steht dafür ein, dass alle an die Firma DEMI übergebenen Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sofern die Firma DEMI von einem Dritten wegen einer Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen wird, ist der Kunde verpflichtet, die Firma DEMI
von diesen Ansprüchen freizustellen. 
10.2 Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen 
(insb. Rechtsverfolgungskosten), die der Firma DEMI im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

§ 11 Kündigung
11.1 Beide Parteien können die Vertragsbeziehung mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. Kündigungen bedürften der Schriftform. 
11.2 Kündigt der Kunde den Vertrag, werden die bisher erbrachten Leistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber der Firma DEMI diejenigen Kosten, die der Firma DEMI aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform 
12.1 Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma DEMI gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das UN-Kaufrecht. 
12.2 Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen. 
12.3 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma DEMI alleiniger – auch internationaler – Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. 
12.4 Erfüllungsort ist Sitz der Firma DEMI.
12.5 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abänderung der Schriftformklausel muss schriftlich erfolgen.

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